ATV

Mit der Einführung der überarbeiteten ATV DIN 18451:2023-09 haben sich seit dem 5. Oktober 2023 bei den Regelungen zur Ermittlung der abrechenbaren Gerüstbauleistung entscheidende Änderungen vergeben. Die wichtigsten Änderungen können sie den folgenden Informationen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk / des Bundesverbandes Gerüstbau e.V. entnehmen.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir künftig die überarbeitete ATV DIN 18451 in unseren Angeboten und bei der Leistungsermittlung sowie Abrechnung anwenden und stehen Ihnen selbstverständlich für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Informationen zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Gerüstarbeiten

(ATV DIN 18451:2023-09)

Folgende Änderungen haben sich ergeben:

  • Die Norm unterscheidet bei der Ermittlung der Maße und Mengen nicht mehr zwischen Arbeits- und Schutzgerüst.

  • Als Bezugspunkte für das Aufmaß werden nun einheitlich bei allen Bauarten die Außenseiten des Gerüstes herangezogen. Die eingerüstete bzw. bearbeitete Fläche ist somit nicht mehr maßgeblich.

  • Auch werden Gerüst und Gerüstergänzungen z.B. Verbreiterungen, Schutzeinrichtungen, Bekleidungen, Überbrückungen, Bauteile zur Lastumleitung, Gerüsttreppen und Treppentürme eigenständig und getrennt vom Gerüst abgerechnet.

  • Eine wesentliche Änderung betrifft schließlich die Gebrauchsüberlassung. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen einer Grundeinsatzzeit und einer sich daran anschließenden Gebrauchsüberlassung. Die Grundeinsatzzeit ist entfallen. Die Überlassungsleistung wird neben der Werkleistung eigenständig (getrennt) vereinbart und abgerechnet.

Es wird höflich darauf hingewiesen, dass diese Änderungen künftig in Angeboten und bei der Leistungsermittlung sowie Abrechnung berücksichtigt werden.

(Diese Änderungen, herausgegeben durch die Bundesinnung für das Gerüstbau-Handwerk / Bundesverband Gerüstbau wurden gezeichnet durch Sabrina Luther ( Rechtsanwältin/ Geschäftsführerin) und Lukas Berger (Rechtsanwalt/ Syndikusrechtsanwalt Fachbereich Recht))

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